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   VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942   

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VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942 (https://dejure.org/2022,34665)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2022 - 9 CS 22.1942 (https://dejure.org/2022,34665)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2022 - 9 CS 22.1942 (https://dejure.org/2022,34665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 5 Satz 1; BauGB § 31 Abs. 1 und 2
    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus in Innenstadtlage

  • rewis.io

    Nachbarklage, einstweiliger Rechtsschutz, Genehmigung unter Bedingungen, Rechtsschutzbedürfnis, Drittschutz (verneint), Rücksichtnahmegebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage; einstweiliger Rechtsschutz; Genehmigung unter Bedingungen; Rechtsschutzbedürfnis; Drittschutz (verneint); Rücksichtnahmegebot; rechtsmissbräuchliche Berufung auf das nachbarliche Austauschverhältnis (bejaht)

  • rechtsportal.de

    Nachbarklage; einstweiliger Rechtsschutz; Genehmigung unter Bedingungen; Rechtsschutzbedürfnis; Drittschutz (verneint); Rücksichtnahmegebot; rechtsmissbräuchliche Berufung auf das nachbarliche Austauschverhältnis (bejaht)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19

    Abfallbehandlungsanlage; Abfalllagerhalle; Betriebsplanzulassung; Brandschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942
    Er müsste das Risiko tragen, dessen nicht rechtzeitig gewahr zu werden (NdsOVG, B.v. 19.1.2012 - 1 ME 188/11 - juris Rn. 19 f.; vgl. auch B.v. 9.8.2019 - 12 MS 34/19 - juris Rn. 14; Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Febr. 2022, § 80 VwGO Rn. 494 m.w.N.) oder aus anderen Gründen keinen rechtzeitigen Rechtschutz erlangen zu können (vgl. zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund vollendeter Tatsachen BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.17623 - juris Rn. 18).

    Etwas Anderes mag in Fällen gelten, in denen der Eintritt der aufschiebenden Bedingung noch nicht einmal absehbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2000 - 8 ZS 00.1297 - juris Rn. 2), in denen noch wesentliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. NdsOVG, B.v. 9.8.2019 - 12 MS 34/19 - a.a.O.) oder in denen ein Genehmigungsinhaber zumindest bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens auf die Ausnutzung seiner Genehmigung ausdrücklich verzichtet (Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn.1062a m.w.N.), weil diese dem Ausschluss einer Vollziehung gleichstehen.

    Zudem liegt es auch im Interesse der Beigeladenen als Bauherrin, frühzeitig Klarheit zu erlangen (vgl. NdsOVG, B.v. 9.8.2019 - 12 MS 34/19 - a.a.O. Rn. 20).

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942
    e) Die in der Beschwerdebegründung erhobenen Rügen vermögen schließlich die Richtigkeit der Entscheidung hinsichtlich der Verneinung eines Verstoßes gegen das drittschützende Rücksichtnahmegebot auch im Übrigen (vgl. bereits unter a) und b)) nicht infrage zu stellen (vgl. zu den Anforderungen BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - a.a.O. Rn. 43 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 1 CS 21.1294

    Ermittlung der Wandhöhe einer Grenzgarage

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942
    Abzustellen ist hinsichtlich der natürlichen Geländeoberfläche auf die gewachsene und nicht auf die durch Aufschüttungen oder Abgrabungen veränderte Geländeoberfläche als unterer Bezugspunkt (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.1294 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Zwar kann eine veränderte Geländeoberfläche nach längeren Zeiträumen, deren Dauer sich nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt, zur natürlichen Geländeoberfläche werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris Rn. 7; B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.1294 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 9 CS 20.892

    Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltschutzvereinigung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942
    Ergibt die Prüfung etwa, dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht rechtfertigt, hat das Beschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 9 CS 20.892 - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Die von der Antragstellerin dargelegten Beschwerdegründe (vgl. zur Notwendigkeit der Darlegung sowohl der Zulässigkeit als auch der Begründetheit des Antrags BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 9 CS 20.892 - a.a.O. Rn. 23) greifen zwar durch, soweit sie sich gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts wenden, der Antrag sei mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (1.), die angefochtene Entscheidung erweist sich aber aus anderen Gründen, die hier vom Verwaltungsgericht hilfsweise dargelegt worden sind, als richtig (2.).

  • BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20

    Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942
    Mit diesem Gebot ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen, das aus dem - auch im Prozessrecht geltenden - Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB), aus dem Verbot des Missbrauchs prozessualer Rechte sowie aus dem auch für die Gerichte geltenden Grundsatz der Effizienz staatlichen Handelns abgeleitet wird (vgl. dazu umfassend BVerfG, B.v. 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - juris Rn. 12 f. m.w.N.).

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt jedoch ausnahmsweise, wenn die gerichtliche Eilentscheidung für den Antragsteller von vornherein nutzlos erscheint, weil die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu keiner Verbesserung der Rechtsstellung des Antragstellers führen könnte, oder wenn auch ohne eine Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO eine Vollziehung des Verwaltungsakts ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434

    Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung - Drittschutz verneint

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942
    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 9.4.2021 - 9 CS 21.553 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 5).

    Eine entsprechende Intention kann sich nicht nur unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst, sondern auch aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris Rn. 13; B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtsmissbräuchlich handelt, wer unter Berufung auf das nachbarliche Austauschverhältnis eine eigene Nutzung schützen möchte, die ihrerseits das nachbarliche Austauschverhältnis stört (BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - NVwZ 2018, 1808 = juris Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02

    Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942
    Aus diesem System nachbarlicher Ausgleichs- und Rücksichtnahmepflichten folgt, dass derjenige, der selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand (objektiv) nicht einhält, billigerweise nicht verlangen kann, dass der Nachbar die Abstandsfläche freihält (vgl. VGH BW, U.v. 18.11.2002 - 3 S 882/02 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10

    Voraussetzungen für die Berufung auf die Verletzung nachbarschützender

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942
    Ein Nachbar, der seinerseits den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, kann danach nicht mit Erfolg die Verletzung des Grenzabstands beim Bauherrn rügen, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht schwerer wiegt als der eigene Verstoß und wenn in gefahrenrechtlicher Hinsicht keine völlig untragbaren Zustände entstehen (BayVGH, U.v. 4.2.2011 - 1 BV 08.131 - juris Rn. 37; VGH BW, B.v. 29.9.2010 - 3 S 1752/10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.02.2011 - 1 BV 08.131

    Wechselseitige Nachbarrechtsverstöße - Ausschluss des baurechtlichen Abwehrrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942
    Ein Nachbar, der seinerseits den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, kann danach nicht mit Erfolg die Verletzung des Grenzabstands beim Bauherrn rügen, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht schwerer wiegt als der eigene Verstoß und wenn in gefahrenrechtlicher Hinsicht keine völlig untragbaren Zustände entstehen (BayVGH, U.v. 4.2.2011 - 1 BV 08.131 - juris Rn. 37; VGH BW, B.v. 29.9.2010 - 3 S 1752/10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335

    "Fiktive" Wand und Dachvorsprung

  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612

    Nachbar-Eilantrag; Abstandsflächen

  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 9 CS 17.2099

    Baurechtliche Nachbarklage

  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Einfamilienhaus - erdrückende Wirkung

  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 14 CS 08.1970

    Nachbarrechtsschutz; Abstandsflächen; Festlegung der Geländeoberfläche;

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635

    Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans -

  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 15 CS 20.1332

    Wannsee-Rechtsprechung, Nachbarschutz und Art der baulichen Nutzung

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - 2 M 89/15

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

  • VGH Bayern, 11.08.2021 - 15 CS 21.1775

    Erfolglose Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag auf Anordnung der

  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

  • BVerwG, 25.04.2007 - 9 VR 4.07

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.545

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage mit

  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.553

    Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

  • VGH Bayern, 27.07.2022 - 9 ZB 22.376

    Erfolglose Nachbarklage gegen erteilte Befreiung für Sichtschutzzaun

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 ME 188/11

    Anspruch eines Nachbarn auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 25.05.2000 - 8 ZS 00.1297
  • VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236

    Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung, Abstandsflächen nach

    Eine solche wäre erst gegeben, wenn nach der Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht, wie sie vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2022 - 9 CS 22.1942 - juris Rn. 20; B.v. 8.7.2021 - 9 ZB 20.1567 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 9 CS 23.1172

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Wohnhausumbau

    Durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall ist zu ermitteln, ob nach dem Willen der planenden Gemeinde die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung nicht nur aus städtebaulichen Gründen getroffen wurde, sondern (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich dienen sollte; ein entsprechender Wille kann sich unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst, aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2022 - 9 CS 22.1942 - juris Rn. 18; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris Rn. 23; B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16).
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